Sollte die doppelte Mehrheit für Abkommen zwischen der Schweiz und der EU eingeführt werden?
Dominik Elser und Paul Richli kreuzen die Klingen
Die Debatte ist juristisch und politisch: Braucht es für die Annahme des neuen Pakets von Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ein einfaches Volksmehr oder ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen? Zwei Rechtsexperten stellen ihre Argumente gegenüber.
Dominik ElserVorstandsmitglied von «Notre Droit» und der Europäischen Bewegung Schweiz, Dr. iur.
Nein. Die rechtliche Antwort auf diese Frage ist klar. Die Verfassung legt die Regeln unserer Demokratie fest und bestimmt in Art. 140, in welchen Fällen ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen erforderlich ist. Verträge dieser Art gehören nicht dazu. Die Kriterien sind formal und erschöpfend. Eine Volksinitiative zur Ausweitung des obligatorischen Referendums auf internationale Verträge hatte 2012 keine einzige Stimme aus den Kantonen erhalten. Und 2021 lehnte es das Parlament ebenfalls ab, die Liste zu erweitern, um zu decken.
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