Wahltourismus ja, aber was dann?

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geschrieben von Nicolas Jutzet · 19. März 2018 · 0 Kommentare

Enthüllt durch den Tages Anzeiger, die Polemik wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Ein Wahltourismus soll die Abstimmung in Moutier über die Kantonszugehörigkeit verfälscht haben. Nach der «Broulis-Affäre» und der Pseudo-Kontroverse um Isabelle Moret ist dies ein sehr reißerisches Thema.

18. Juni 2017. Die Bürgerinnen und Bürger von Moutier, einer Gemeinde, die bis dahin zum Kanton Bern gehörte, entscheiden sich mit einer knappen Mehrheit (51,7%) dafür, dem Kanton Jura beizutreten. Ein ehrgeiziges und stark von der Identität geprägtes Abenteuer. Eine weitere Episode der «Jurafrage». Diese Abstimmung, die von Spannungen und Betrugsverdacht geprägt war, sorgte immer wieder für Schlagzeilen.

Die Gerüchteküche ist nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses keineswegs verstummt, sondern hat in den letzten Stunden wieder an Fahrt aufgenommen. Was ist der Grund dafür? Ein anonymer Bericht, der von einem Wahltourismus während der Abstimmungszeit in der Gemeinde Moutier berichtet, ist aufgetaucht. Ist die Mehrheit mit nur 137 Stimmen Vorsprung nicht repräsentativ?

Verdacht auf Wahltourismus

Man wirft den Wählern vor, dass sie ohne wirklichen Willen, sich dort niederzulassen, in die nunmehr dem Jura versprochene Hochburg gekommen sind, um sich dort anzumelden. Nach dem Einkaufstourismus, dem Sozialtourismus und sogar dem Sextourismus ist nun die Zeit des Wahltourismus gekommen. Die nächsten Wochen dürften Klarheit über den Wahrheitsgehalt dieser Bewegungen und die möglichen Auswirkungen auf das Ergebnis dieser Abstimmung mit starkem historischem Charakter bringen.

Der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus sagte, dass der anonyme Bericht «Fragen aufwirft», und dass er ernsthaft geprüft werden müsse. Dies ist die rechtliche Seite. Aber was ist mit der moralischen Ebene? Hat eine Person, die die Zukunft der Gemeinde beeinflussen will, das Recht, ihre Meinung zu äußern, wenn auch auf unübliche Weise, oder müssen wir ihr das vorwerfen?

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Wir stehen vor einer grundlegenden Abstimmung, einer Abstimmung über Identität und Zukunft. Wer sich aus historischen, familiären, identitären oder anderen Gründen vorstellen kann, nach Moutier zurückzukehren oder sich dort anzusiedeln, und zwar nur im Falle einer Abstimmung zugunsten eines jurassischen Staates oder in die andere Richtung, hätte er nicht das Recht, sein Anliegen vorzubringen? So subjektiv die Rechtfertigung auch sein mag, so real ist sie doch.

Ein bürgerlicher Impuls

Heute wirft man manchen Menschen vor, sie seien zu staatsbürgerlich. Man verspottet ihren Willen, sich auszudrücken und ein Schicksal zu beeinflussen, das ihnen anscheinend am Herzen liegt. Im Gegenteil, in einer Demokratie, die an Schwung verliert, mit einer ständig sinkenden Wahlbeteiligung, sollten wir uns über diese echten demokratischen Momente freuen, in denen sich Visionen und Identitäten gegenüberstehen.

Wir sollten stolz darauf sein, dem Volk diese Verantwortung zu übertragen. Eine Sache zu verteidigen, ohne den Willen, sich in den Tagen nach dem Urteil direkt vor Ort niederzulassen, macht den Stimmzettel nicht zu einer zweitklassigen Stimme. Sondern einfach eine Stimme wie jede andere, eine, die den tiefen Willen des Sympathisanten einer Sache ausdrückt. Und die ist legitim.

Schreiben Sie dem Autor: nicolas.jutzet@leregardlibre.com

Nicolas Jutzet
Nicolas Jutzet

Nicolas Jutzet ist Mitbegründer des Mediums Liber-thé und Vize-Direktor des Liberalen Instituts in der Schweiz.

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