Zofingen, die Unil und die Sirenen der Epoche
Das Bundesgericht in Lausanne. Foto: Gzzz (via Wikimedia, unter CC 4.0)
Das Bundesgericht hat kürzlich die Universität Lausanne in ihrer Entscheidung bestätigt, die Studentenverbindung Zofingen nicht mehr als Universitätsverein anzuerkennen. Der Fall ist mittlerweile in den Medien präsent und bietet einige Erkenntnisse.
Die Universität Lausanne (UNIL) hat das Recht, dem Studentenverein Zofingen, Sektion Waadt, nicht mehr den Status eines Universitätsvereins zu gewähren. Dies entschied das Bundesgericht (BG), indem es in diesem Frühjahr eine Beschwerde der UNIL guthiess, die im vergangenen Jahr von der höchsten kantonalen Instanz des Kantons Waadt abgelehnt worden war. Erstaunlicherweise handelt es sich bei der Entscheidung des Bundesgerichts um eine Umkehrung der Rechtsprechung: Dasselbe Gericht hatte 2014 eine gegenteilige Entscheidung getroffen. In ihrem Beschluss vom 25. März 2025 begründeten die Richter ihre Entscheidung unter anderem damit, dass «die Bedeutung, die der Gleichstellung der Geschlechter und ihrer Verwirklichung in allen Bereichen beigemessen wird".
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