Le Regard Libre N°69 - Antoine Bernhard
Während des Massakers an Charlie Hebdo und des jüngsten Anschlags in Conflans-Sainte-Honorine hat ein Thema die politische und mediale Bühne, vor allem in Frankreich, erobert: das «Recht auf Blasphemie». Die Befürworter berufen sich auf das Recht auf Blasphemie im Namen des Laizismus und der Meinungsfreiheit, während Islamisten es als weiteren Grund für ihren Hass auf Frankreich und den Westen anführen. Die Formel ist wirksam. Aber wie steht es um ihre Relevanz?
1789 wurde in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte zum ersten Mal in der Geschichte das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert: «Niemand darf wegen seiner Meinungen, auch nicht wegen seiner religiösen, beunruhigt werden...». Seit 1948 wird es in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert: «Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt das Recht ein, wegen seiner religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung nicht behelligt zu werden".
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