Delphine Klopfenstein Broggini und Jacqueline de Quattro
In der Schweiz werden die Bundesräte von den beiden Kammern der Bundesversammlung in geheimer Wahl gewählt. Die Parlamentarier stimmen nicht nur vor den Augen der Bürger, sondern auch vor denen ihrer Partei ab. Sollten ihre Entscheidungen veröffentlicht werden?
Delphine Klopfenstein BrogginiNationalrätin (Die Grünen/GE)
Ja. Die Aufhebung des Wahlgeheimnisses bei der Wahl der Bundesratsmitglieder folgt einem recht einfachen Gedanken: Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen können, wie ihre gewählten Vertreter*innen ihr Mandat ausüben, auch wenn es um die Wahl der Regierung geht. Im Parlament sind die Abstimmungsergebnisse zu Gesetzen, zum Haushalt oder zu Ausgabenkrediten öffentlich einsehbar. Die Abgeordneten müssen diese erklären und dafür einstehen können. Warum sollte das bei der Wahl einer Bundesrätin oder eines Bundesrats anders sein?
Dieser Inhalt ist unseren Abonnenten vorbehalten.