EGMR: Das Wiederaufleben der natürlichen Rechte zwischen Ideologie und Legitimität
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LESERKURIER, V. Conrad
In der zeitgenössischen Rechtslandschaft löst der Begriff der Grundrechte eine lebhafte Debatte aus, die von Fragen nach ihrem Ursprung, ihrer Reichweite und ihrer Legitimität genährt wird. Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht meiner Meinung nach der Begriff der natürlichen Rechte. Diese uralte Idee, die sich insbesondere gegen den Rechtspositivismus richtet, taucht in der modernen juristischen Debatte mit neuer Relevanz wieder auf.
Professor Frédéric Sudre bezeichnet diese Grundrechte treffend als «ideologische Rechte» (Frédéric Sudre, Europäisches und internationales Menschenrechtsrecht), soulignant ainsi la dimension intrinsèquement philosophique et morale de ces derniers. En effet, ces droits expriment un ensemble de valeurs fondamentales qui sont inaliénables et inhérentes à la condition humaine. Cependant, ce caractère idéologique des droits naturels n’est pas sans susciter certaines réactions, notamment en ce qui concerne leur interprétation et leur application.
En témoigne la Cour européenne des droits de l’Homme (CEDH), qui semble s’arroger le droit d’étendre son idéologie dans le droit interne des parties contractantes. Cette tendance soulève légitimement des préoccupations quant à la légitimité et à l’ingérence de cette cour qui ne dissimule pas son ambition idéologique, comme en témoigne sa déclaration dans un arrêt récent condamnant la Suisse (Arrêt CEDH dans l’Affaire Verein Klimaseniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz vom 9. April 2024, Rn. 412), wonach «die Demokratie nicht auf den Mehrheitswillen der Wähler und der Gewählten reduziert werden kann». Eine Aussage, die den Willen der Straßburger Richter verdeutlicht, die als wesentlich erachteten Werte zu verteidigen, selbst auf Kosten der nationalen Souveränität.
Dans cet exemple, il existerait ainsi un droit supérieur pour les individus à ce que l’Etat prenne des mesures supplémentaires et urgentes dans le domaine de sa politique climatique en vertu de ses engagements internationaux, quand bien même la majorité du peuple suisse a approuvé la stratégie fédérale en matière climatique en votant sur la loi sur le climat le 18 juin 2023. La Cour établit un lien entre la Convention européenne des droits de l’homme, signée par la Suisse, et l’obligation nationale de réduire les effets négatifs du réchauffement climatique sur les personnes, en particulier vulnérables.
Damit wir uns richtig verstehen: Es geht nicht darum, die Bedeutung des Themas oder gar die Existenz des EGMR in Frage zu stellen, sondern um die extensive Auslegung des Gerichtshofs in diesem Fall. Diese Neigung, eine bestimmte Rechtsideologie durchzusetzen, erinnert an die Analysen von Ghislain Benhessa in seinem Werk Das Totem der Rechtsstaatlichkeit die beleuchtet, wie der Rechtsstaat manchmal das öffentliche Interesse übertrumpfen kann, indem er ein Gebäude formt, dessen Konturen von wechselnden Werten bestimmt werden, die vom Richter auf Kosten der demokratischen Legitimität verteidigt werden.
Die Legitimität des EGMR in Frage gestellt
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt betrifft die Legitimität des EGMR selbst, solche Entscheidungen zu treffen. Obwohl seine Richter indirekt von den nationalen Parlamenten gewählt werden, stellen einige diese demokratische Legitimität in Frage. Ihrer Meinung nach drückt die Wahl der Richter nicht die Repräsentativität aus, die notwendig ist, um über so grundlegende Fragen wie die Menschenrechte zu entscheiden. Meines Erachtens würden demokratische Grundsätze eine aktivere Beteiligung der Bürger an der Ernennung dieser Richter erfordern, insbesondere wenn diese Richter übergeordnetes Recht formulieren, das für das nationale Recht bindend ist.
Angesichts dieser Fragen ist es meiner Meinung nach notwendig, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Grundrechte und der Achtung der nationalen demokratischen Prozesse zu finden. Zwar bieten die Grundrechte eine wesentliche Grundlage für den Schutz der individuellen Freiheiten, doch muss ihre Anwendung unbedingt in der Achtung der demokratischen Grundsätze und der Souveränität der Staaten verankert bleiben. Wenn auf diese Weise ein körperloses supranationales Naturrecht geschmiedet wird, besteht die Gefahr, dass unsere zeitgenössischen Demokratien noch weiter untergraben werden.
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Wiederum hatte die EMRK ein edles Ziel, nämlich bestimmte Grundwerte zu bewahren, die insbesondere vom Nationalsozialismus während des Zweiten Weltkriegs mit Füßen getreten wurden. Er würde seinen Zweck verfehlen, wenn er ständig neue Rechte schaffen würde.
Heute beklagen sich manche über den Aufstieg des Populismus und über ihre Vertreter, die diese EMRK kritisieren, aber diese Jammerer tragen zur Polarisierung der Gesellschaft und damit zum Aufstieg des Populismus bei, indem sie die Kluft zwischen den Eliten und der Mehrheit der Bevölkerung noch weiter vergrößern. Um eine Formulierung von Denis de Rougemont in Mit den Händen denken (1936), der in den 1930er Jahren über den Verfall unserer Kultur sprach: «Unsere Kultur zerfällt, weil sie sich geweigert hat, sich auf die Höhe des Menschen, auf die Ebene des Realen, herabzulassen». Um handlungsfähig zu sein, müssen wir wieder echte menschliche Gemeinschaften schaffen, die in der Lage sind, ohne äußeren Zwang vernünftig zu handeln. Überzeugen ist besser als zwingen, auch in der Klimapolitik.
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